Vorschrift

  1. Schul-Jugendherberge benutzen können Schüler , Lehrer , Betreuer und
    Mitglieder Polnisches Jugendherberge Geselschsft . Übernachten in
    Jugendherberge können auch andere Personen , wenn sie behnemen sich
    ordnungsgemäß .
  2. Organisierte Gruppen ( mindestens 5 Personen ) sollen die
    Übernachtungsplätze reservieren una die Bestellung per FAX oder MAIL
    schicken . In der Bestellung soll man Name und Vorname Gruppenleiter ,
    seine Adresse , Teilnehmer Zahl geben . Man soll auch schreiben wieviel
    Junge/ Männer und Mädchen/ Frauen befindet sich in der Gruppe . Es muß
    auch Name der Schule , Hochschule oder Organisation gegeben werden .
    Man soll schreiben wie lange bleibt die Gruppe in Jugendherberge , und
    Datum mit Uhrzeit, wenn die Gruppe kommt . Nach dem Bestätigung soll
    man Vorausbezahlung (30% Übernachtungskosten ) unter Jugendherberger
    Adresse oder Bank Konto schicken . Rückzahlung des Geldes in der Fall
    ,dass die Gruppe kommt nicht, kann nur in sehr wichtige Gründen
    ausgezahlt werden . Nur Direktor/ Leiter der Jugendherberge kann der Fall
    bestätigen , wie auch die Kostenabzug für Jugendherberge abrechnen .
    Wenn die Sache ist , soll Gemeindeselbstverwaltung entscheiden , oder –
    Jugendherberge Bezirksverwaltung ( PTSM ) . Direktor/ Leiter der
    Jugendherberge kann die Bestellung annullieren , wenn die Vorauszahlung
    10 Tage vor der Gruppe ankommen nicht bezahlt wurde . Die Bestellung
    nimmt man nach der Reihenfolge der Anmeldung .
    Im Vorgang sind immer Jugend-und Schülergruppen
  3. Individuelle Touristen können auch telefonisch Übernachtungsplätze
    reservieren . Sie können auch direkt in Jugendherberge der
    Übernachtungsplatz bestellen , wenn die freie Plätze sind . Im Vorgang sind
    auch Jugendliche , Schüler und Studenten .
  1. Jugendliche und Schüler unter 18 Jahren können auch in Jugendherberge
    aufgenommen werden , wenn sie Bestellung für Übernachtungen haben
    ( mit Adresse und Telefonnummer ) und mit Unterschrift von Eltern oder
    Betreuer .
  2. Ausfluggruppen und individuelle Touristen können in Jugendherberge
    aufgenommen werden auf tägliche Aufenhalt , wenn die Plätze frei sind und
    sie für den Aufenhalt bezahlen .
  3. Die kommende zur Jugedherberge ( es soll zwischen 17:00 – 21:00 Uhr
    sein ) sind sind in der Registerbuch eingetragen . Sie sollen Zahlungen
    regulieren nach der Preisliste die an der Wand hängt und jeder kann es sehen
  4. In Jugendherberge kann man nicht länger als drei folgende Nächte
    aufhalten . Wenn die Plätze frei sind und Direktor/ Leiter erlaubt , kann man
    länger bleiben .
  5. Mädchen/ Frauen und Jungen/ Männer einquartiert man in getrenten
    Räume, die zeigt Mitarbeiter von Jugendherberge .
  6. Personen , die kurz vor ansteckende Krankheiten hatten können nicht im
    Quarantäne Zeit in Jugendherberge aufenhalten .
  7. Gruppenleiter und Betreuer sind verpflichtet in Jugendherberge
    zusammen mit Teilnehmer übernachten . Ohne Gruppenleiter oder Betreuer
    kann die Gruppe nicht in Jugendherberge übernachten .
  8. Wenn die Gäste wollen keine Bettwäsche aus Jugendherberge haben ,
    müssen eigene
    Bettwäsche haben – 2 St Laken und Kopfkissenbezug , oder Schlafsack mit
    Wäsche .
  9. Jeder , der in Jugendherberge übernachtet soll eigener Bett zum schlafen
    vorbereiten
    vor 21:00 Uhr . Man soll Zeit haben um zu prüfen , ob alle Bettwäsche oder
    Schlafsäcke
    haben .
  10. Ab 22:00 Uhr bis 6: Uhr morgen in Jugendherberge gilt Nachtruhe
    .Touristen , die
    spät kommen , oder sehr früh ausgehen müssen – sollen sich sehr ruhig
    behalten um nicht anderen zu stören . Man kann andere Zeit für Nachtruhe
    absprechen ( in
    besonderen Fällen ) . Direktor / Leiter müssen das erlauben und bestätigen .
  11. Vor dem Fortgehen jeder soll sein Bett machen und der Schlafraum
    räumen .
  12. Ab 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr man darf nicht in Schlafsaal sein . Nur wenn
    das Wetter schlecht is und in der Jugendherberge gibt es kain Essenraum
    oder Kulturraum , darf man
    die Zeit in Schlafsaal verbringen .
  13. Essen soll man nur in der Zeit und Raum vorbereiten , der Direktor/
    Leiter zeigt . nach dem Essen muß man alles abwaschen und die Küche
    genau aufräumen .
  14. Alle Schaden soll man bei Direktor/Leiter melden und er stellt fest
    Entschädigungs-
    Kosten .
  15. In Jugendherberge soll man entsprechende Kleidung tragen , höflich und
    ruhig sich behnemen . Alkohol , Drogen und Hasardspiele sind streng
    verboten .
  16. Rauchen in Schlafsaal ist verboten . Man kann rauchen auf bestimmten
    Platz , der zeigt Direktor/ Leiter .
  17. Wenn man sich nicht entsprechend oder nicht nach dem Vorschrift
    behnemt , Direktor/Leiter kann Schul -, Studentenlegitimation , oder
    Mitgliedsausweiss abnehmen .
    Diese Person darf nicht länger in Jugenherberge bleiben . Gleichzeitig
    Direktor/Leiter informiert die Schule , Hochschule , Organisation ,Eltern
    oder Betreuer des Jugendliches .
  18. Jeder Gast in Jugendherberge kann eigene , positive oder
    negativeBemerkungen
    in Wunschbuch schreiben . Im wichtigen Fällen kann man sich an
    Verwaltungsbehörde
    wenden , oder Filiale PTSM ( Verband Polnischer Jugendherberge ) .
  19. In allen anderen Angelegeheiten die sich nicht in Vorschrift befinden ,
    aber wichtig
    für Jugendherberge sind – Sicherstellung der Ordnung , Jugendherberge
    Eingentumschutz,
    Kulturregeln befolgen usw. Alle Nutznießer in Jugendherberge sind
    verpflichtet
    Direktors/Leiters Hinweisen sich genau richten .

Reglement im PDF-Format zum Download